Der geschäftsführende Vorstand des Sportverein 1907 Geinsheim e.V. hat durch Beschluss vom 23.11.2021 nachfolgende Beitragsordnung festgelegt:
§1 Allgemeines
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes geändert werden.
§2 Festsetzung, Erhebung
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge.
Die festgesetzten Beträge werden im Voraus für mindestens ein halbes Jahr erhoben und sind im Januar bzw. Juli fällig. Bei erforderlichen Mahnungen werden eine vom geschäftsführenden Vorstand festgesetzte Mahngebühr zuzüglich Porto sowie eventuell verauslagte Gebühren berechnet.
Die Erhebung der Beiträge, Gebühren und Umlagen erfolgt elektronisch. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.
§3 Beiträge
Es werden folgende monatlichen Beiträge erhoben:
Erwachsener ab 18 Jahre 12,00 €
Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres 9,00 €
Familienbeitrag (ab 3 Personen, max. 2 Erwachsene, mind. 1 Kind/Jug.) 21,00 €
Rentner 8,00 €
Passive Mitglieder (keine aktive Teilnahme am Sportbetrieb) 8,00 €
Erläuterungen:
(1) Bei Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt die Umstellung des Beitrags für Kinder und Jugendliche auf den Beitrag für Erwachsene. Ab diesem Zeitpunkt kann das erwachsene Vereinsmitglied nicht mehr als Jugendlicher im Familienbeitrag geführt werden.
(2) Familienbeitrag gilt für Familien ab 3 Personen (max. 2 Erwachsene, mind. 1 Kind/Jugendlicher). Der Familienbeitrag muss schriftlich beantragt werden und wird nicht automatisch eingestellt. Volljährige Kinder können nicht in den Familienbeitrag eingeschlossen werden. Die Umstellung des Beitrags erfolgt mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
(3) Die Umstellung von Erwachsener auf Rentner erfolgt mit Erreichen des 65. Lebensjahres. Ein früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsleben muss dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
(4) Die Umstellung auf passives Mitglied ist auf Antrag des Mitglieds möglich, sofern keine Teilnahme am Spiel-, Trainings- oder Übungsbetrieb einzelner Abteilungen erfolgt. Die Umstellung von auf eine Passivmitgliedschaft muss schriftlich (an die Vereinsadresse) erfolgen. Der Versicherungsschutz im Sinne einer Schadensmeldung bei einem Unfall im Zusammenhang mit Vereinsveranstaltungen an die zuständige ARAG-Versicherung durch den Verein bleibt gewahrt. Die aktive Wird nach einer Passivphase und Passivmitgliedschaft wieder aktiv am Sportbetrieb teilgenommen, so ist dies unverzüglich dem Vorstand zu melden, sodass die Mitgliedschaft wieder mit zugehörigem Beitrag auf „aktiv“ gesetzt werden kann. Dies kann schriftlich an die Vereinsadresse, per E-Mail info@sv07-geinsheim.de und mitgliederverwaltung@sv07-geinsheim.de sowie per Beitrittsformular oder per Online-Formular (jeweils mit Hinweis auf die Passiv-Aktiv-Umstellung) auf der Homepage erfolgen.
§4 Zahlungsweise und Rücklastschriften
Beitragszahlungen sind bargeldlos und im Voraus zu entrichten. Die festgesetzten Beträge werden entsprechend der Angabe im (Online-)Beitrittsformular auf Basis des SEPA-Lastschriftmandats entweder jährlich (Januar des Beitragsjahres) oder halbjährlich (Januar und Juli des Beitragsjahres) eingezogen. Wurde keine Angabe diesbezüglich vorgenommen, so erfolgt der Einzug jährlich.
Zahlungen per Dauerauftrag sind nur nach Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand zulässig. Gesonderte Vereinbarungen verursachen ein Verwaltungs- und Bearbeitungsentgelt von 10,00 Euro je Kalenderjahr.
Kosten für Rücklastschriften gehen vollständig zu Lasten des Mitglieds, sofern diese nicht durch den Verein verschuldet wurden (z.B. Erfassung der falschen IBAN).
§5 Zusatzbeiträge
Gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.08.2021 wird ein Zusatzbeitrag „Kunstrasenplatz“ erhoben.
Gemäß dem Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes vom 23.11.2021 wird ein Zusatzbeitrag in Höhe von monatlich 2,50 € bei allen Mitgliedern der Abteilung Fußball erhoben. Ausgenommen hiervon sind die Ehrenmitglieder des Vereins.
Der Bankeinzug des Zusatzbeitrages erfolgt gemeinsam mit dem Mitgliedsbeitrag.
§6 Härtefallregelung und Beitragsbefreiung bei ruhender Mitgliedschaft
Sonderregelungen zur Beitragsbefreiung, Übernahme des Beitrages aus anderen Zuwendungen oder aufgrund von sozialen oder sonstigen Härtefällen können durch den geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden. Alle Anträge diesbezüglich sind formlos schriftlich unter Bezugnahme auf diesen Paragraphen an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
(1) Auf Antrag kann ein Mitglied für den Fall der zeitweisen Zahlungsunfähigkeit eine Änderung in der Form der Beitragszahlung, z.B. Ratenzahlung, schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand beantragen.
(2) Hilfebedürftige Personen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erhalten „pauschal“ einen Betrag (in Höhe von 15 Euro; Stand: 30.09.2019), den sie für Vereinsmitgliedsbeiträge aufwenden können. Eine Direktzahlung an Dritte, z.B. Sportvereine, durch die Behörden ist nicht (mehr) möglich. Daher ist in diesem Fall eine reguläre Mitgliedschaft unter Angabe einer Bankverbindung für die Beitragsabbuchung abzuschließen.
(3) Auf Antrag kann ein Mitglied das Ruhen seiner Mitgliedschaft schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand beantragen. Dies kann insbesondere bei längeren Abwesenheiten (z. B. beruflicher Art) oder aufgrund besonderer persönlicher oder familiärer Gründe (z.B. Schwangerschaft oder Krankheit) erfolgen. Während des Ruhens der Mitgliedschaft sind die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten des Mitglieds ausgesetzt.
§7 Beitragsmodalitäten infolge Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss schriftlich (an die Vereinsadresse) erfolgen und mindestens 6 Wochen vor Jahresende dem Vorstand vorliegen. Die geleisteten Beiträge (auch anteilig) werden bei Kündigung der Mitgliedschaft vor Jahresende nicht erstattet.
§8 Vereinskonten
Der Sportverein 1907 Geinsheim e.V. verfügt über das nachfolgend aufgeführte Vereinskonto. Anfallende Beiträge, Umlagen oder Gebühren sind auf dieses Konto zu entrichten.
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Sportverein 1907 Geinsheim e.V.
Bank: Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN: DE50 5085 2553 0011 0205 91
BIC: HELADEF1GRG
§9 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 01.12.2021 in Kraft.
Geinsheim, den 23.11.2021